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Schießnachweis NRW

HEGERING ANGERLAND 2011

TOP - AKTUELL      06.07.2011

Landesforstverwaltung NRW verlangt schriftliche Bestätigung über Schießnachweis zur Teilnahme an “WALDSCHUTZJAGDEN” .

Falls der Begriff zu Irritationen führen sollte : gemeint sind Drück- bzw. Bewegungsjagden , wie der Autor sie bis heute Mittag selber noch genannt hat und auch weiterhin nennen wird . Das aber nur am Rande .
Nicht das an dem Schießnachweis als solchem etwas auszusetzen wäre ( zu finden unter
www.wald-und-holz.nrw.de , Jagen im Staatswald ) , im Gegenteil sind wir das dem Wild und einer anständigen Jagdausübung schuldig und bekommen ihn über kurz oder lang sowieso , aber wie kommt die völlig an der Realität vorbei gehende “Ungleichqualifikation”  der Schießnachweise zu Stande ?

Erwirbt man diesen nämlich im Schießkino , reichen aus 2 Videosequenzen a 3 Schuß insgesamt 3 Treffer “im Leben”, in Anlehnung an die DJV-Wildscheibe laufender Keiler. Wenn man diese kennt , weis man , daß das durchaus eine 1 oder 3 im Bereich des Pansens bzw. der Nieren sein kann . Wenn so gewollt , bitte schön , schmeissen wir den Tierschutz und die Waidgerechtigkeit halt über Bord , oder aber man definiert die Sache genauer . Außerdem müsste dann auch noch die Schießaufsicht darauf achten, daß tatsächlich nur auf flüchtiges Wild geschossen wird, weil es nämlich genügend Filmsequenzen gibt, in denen das Wild steht .

Was dann allerdings irgendwo das Fass zum Überlaufen bringt , ist die Qualifikation via Schießstand Besuch ; hier werden zur Qualifikation verlangt :

- laufender Keiler von rechts 3 Schuß stehend freihändig , 50 m
- laufender Keiler von links   3 Schuß stehend freihändig , 50 m
- Rehbock Scheibe 2 Schuß stehend freihändig , 50 m
 
Erforderlich zur Teilnahme an den “Waldschutzjagden” sind 35 von 80 zu erreichenden Punkten . Auf dem Papier !!!

Allerdings frage ich mich , wo geht denn der Erfinder dieser Lösung auf den Schießstand ? Ich kenne nämlich in NRW keinen Stand , auf dem der Keiler von links nach rechts läuft, außer man beschießt ihn beim Rückwärtsfahren , da kommen dann ja schließlich auch Nieren und Pansen vorbei , ist nur leider verboten  . Aber da hat der Erfinder denn doch noch eine Lösung parat : man nehme halt die Scheibe “stehender Keiler” nach Rechts ! Gut ; aber wer montiert auf dem Schießstand jedesmal nach 3 Schuß die Scheiben um ???

Tut man dies nicht , reduziert sich die Möglichkeit zur Erlangung der nötigen Qualifikation auf die Abgabe von 5 Schuß um die geforderten 35 Punkte zu erreichen .

Fragt sich am Ende , in welcher Relation stehen 3 Punkte mit 6 Schuß zu 35 Punkten mit 5 Schuß ( selbst noch bei der Möglichkeit 8 Schuß ab zugeben ) ? Von der Objektivität und Nachvollziehbarkeit bezüglich eines Lochs in der Schießkinoleinwand oder aber auf einer Wildscheibe , wollen wir hier am besten gar nicht erst reden . Und auch nicht davon , was das mit der Bockscheibe soll....!

In diesem Sinne viel Waidmannsheil auf den demnächst anstehenden Drückjagden

Oliver Hirschelmann

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