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Aktuelles

HEGERING ANGERLAND

Hier finden Mitglieder und interessierte Gäste die Neuigkeiten des Hegering Angerland . Im rechten Kästchen finden Sie unsere Kontaktdaten :

Geburtstagskinder :

Wir gratulieren allen unseren Mitgliedern die im Februar 2012 Geburtstag haben ganz herzlich und wünschen Ihnen viel Gesundheit, Glück und Waidmannsheil  .

Nächster Hegering-Stammtisch :
12.04.2012 ab 19.30 Uhr Gaststätte Lindenhof , Ratingen-Lintorf

info@hegering-angerland.de

oder Sie schreiben direkt dem Vorstand :

vorstand@hegering-angerland.de

unsere Postanschrift :

Hegering Angerland
Postfach 34 02 62
40441 Düsseldorf

Unbedingt vormerken :

Jahreshauptversammlung Hegering Angerland
am 07.März 2012 um 19.00 Uhr
Restaurant Lindenhof, Duisburger Str.179, 40885 Ratingen-Lintorf
gesonderte Einladung erfolgt noch

Aktuelle Meldungen :

TOP - AKTUELL  15.12.2011

Wildschweine mit Trichinen entdeckt

Göttingen - Erstmals seit Jahrzehnten sind im Landkreis Göttingen Trichinen bei Wildschweinen entdeckt worden.

Die Fadenwürmer, welche die für Menschen gefährliche Trichinellose hervorrufen, wurden bei Tieren gefunden, die in der Nähe von Hann. Münden geschossen wurden, sagte ein Landkreissprecher.

Nach Angaben eines Sprechers des Landwirtschaftsministeriums ist der Befund ein absoluter Ausnahmefall. In den vergangenen Jahren habe es in Niedersachsen keinen anderen Trichinen-Nachweis gegeben. Das «Göttinger Tageblatt» hatte berichtet, dass alle 18 erlegten Wildschweine entsorgt werden mussten. (dpa/lni)

TOP - AKTUELL  14.12.2011

Schlachthof Duisburg Meiderich bereits seit 01.11.2011 geschlossen !

Früher als ursprünglich geplant wurde der Schlachthof in Duisburg Meiderich bereits am 01.11.2011 geschlossen. Seit diesem Termin wird dort auch keine Trichinenbeschau mehr durchgeführt .

Als Alternative können Jäger als "Kundige Person" und mit Wildursprungsschein ihre Trichinenproben in Essen am Schlachthof untersuchen lassen.

Veterinäramt Essen
Goldschmidtstr. 112

45141 Essen

Zentrale: Tel 0201/8832600 oder  Labor: 0201/8859607
Anlieferung: Mo, Mi, Sa 05.30 Uhr bis 06.00 Uhr oder 09.00 Uhr bis 13.30 Uhr, nach vorheriger telefonischer Vereinbarung auch zu anderen Zeiten.

TOP - AKTUELL  07.10.2011

WICHTIG für alle Inhaber eines Europäischen Feuerwaffenpasses

Aus gegebenem Anlass (Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 23.06.2010, Aktenzeichen: 22 L 256/10) sieht sich der Landesjagdverband veranlasst, auf Folgendes hinzuweisen: § 46 Abs. 1 des Waffengesetzes (WaffG) verpflichtet den Waffenbesitzer, alle im Zusammenhang mit dem Waffenbesitz ausgestellten Erlaubnisurkunden nach Ablauf Ihrer Gültigkeit sowie nach Rücknahme oder Wiederruf unverzüglich an die ausstellende Behörde zurückzugeben.

Ein Verstoß gegen diese Bestimmung stellt gemäß § 53 Abs. 1 WaffG eine Ordnungswidrigkeit dar, die durch die Behörde mit einem entsprechenden Bußgeld geahndet werden kann.Im Zusammenhang mit o. g. Beschluss wurde fälschlicherweise die Auffassung vertreten, ein Verstoß gegen die Rückgabepflicht gemäß § 46 Abs. 1 WaffG hätte automatisch auch einen Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit zur Folge.

Dies ist so nicht korrekt. In dem vorliegenden Fall führten weitere Begleitumstände zum Wegfall der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit. Wer also einen europäischen Feuerwaffenpass oder eine andere befristete Erlaubnis im Zusammenhang mit dem Waffenrecht besitzt, muss diese nach Ablauf Ihrer Gültigkeit unverzüglich bei der ausstellenden Behörde abgeben.

Alternativ ist selbstverständlich die Verlängerung der jeweiligen Erlaubnisse vor Ablauf ihrer Gültigkeit möglich. Diese Verlängerung muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden.

Waffenbesitzkarten unterliegen dieser Regelung nur bedingt, da sie nicht befristet ausgestellt werden. Sie sind also unbefristet gültig.

Sollte dem Inhaber einer Waffenbesitzkarte jedoch das Recht zum Waffenbesitz entzogen werden oder sollte es wegfallen, so ist auch er zur unverzüglichen Rückgabe der Waffenbesitzkarte nach § 46 Abs. 1 WaffG verpflichtet.

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